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Cannabis als Medizin: Erste Zahlen, Ansturm in Fachpraxis

München – Seit kurzem können Menschen bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis auf Rezept erhalten. Bisher hatten etwa 1.000 Patienten bundesweit eine Ausnahmegenehmigung. Erste Daten lassen nun erahnen, dass die Zahlen deutlich ansteigen werden.

Bei der DAK Gesundheit sind allein zwischen dem 1. März und 8. Mai 2017 rund 600 Anträge und Anfragen auf Verordnung von medizinischem Cannabis eingegangen. Diese Zahl nannte die Kasse auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes. Wie viele Anträge abgelehnt wurden konnte die DAK hingegen nicht sagen. Die Barmer teilt mit, dass es in der Anfangsphase des Gesetzes eher eine verhaltene Zahl an Antragstellungen gab, durchschnittlich etwa zwei bis drei Anträge pro Tag, insgesamt etwa 150. Mittlerweile ist die Zahl auf acht Anträge pro Tag gestiegen, Tendenz steigend. Ablehnung und Genehmigung halten sich nach Auskunft der Barmer bei der Ersatzkasse die Waage. In 70 Fällen wurde die Kostenübernahmen bereits genehmigt. Auch die AOK hat angekündigt, in Kürze Zahlen zu übermitteln. Die TK sah sich nicht in der Lage die Daten zu liefern. Die Kassen reagieren damit auf kürzlich geäußerte Kritik einiger Ärzte im Umgang mit Anträgen auf Kostenerstattung, über die das DÄ berichtet hat. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen dazu noch keine Informationen vor. „Das Gesetz ist noch keine drei Monate in Kraft“, sagte ein Sprecherin.

Ansturm von Patienten

In der Berliner Fachpraxis für Schmerztherapie des Klinikkonzerns Vivantes hingegen beobachtet die Medizinerin Corinna Schilling einen Ansturm von Patienten, die gerne Cannabis auf Rezept verordnet haben möchten. „Generell hatten wir vor der Gesetzes­änderung keine Anfragen zu Cannabis, obwohl es das Produkt ja schon gab“, sagte Schilling. Nun gebe es sehr viele Anfragen, denen man gar nicht gerecht werden könne. Die Menschen gäben an, sie litten unter chronischen Schmerzen und hofften auf eine Cannabis-Verordnung.

Nach Schillings Einschätzung wurde die Gesetzesänderung von Laien teils so aufgefasst, dass es massenhaft Anwendungsgebiete für Cannabis gebe – dabei sei das in den allermeisten Fällen „überhaupt keine Therapieoption“, betonte die Ärztin. Sie sieht angesichts der Nachfrage, die aus ihrer Sicht aus teils irreführenden Medienberichten und gleichzeitig schwammiger gesetzlicher Formulierung resultiert, Risiken: „Tor und Tür sind dem Missbrauch hier weit geöffnet.“

Bei dem Cannabis-Gesetz gibt es zudem Anlaufschwierigkeiten – mit Unklar­heiten seitens der Ärzte, der Patienten und der Kassen. Einige Betroffene, die bereits eine Sondergenehmigung vom BfArM hatten, hätten von der Kasse nun eine Ablehnung erhalten. „Das ist unverständlich und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers“, sagte Michael Schäfer, Schmerzexperte von der Charité in Berlin. Die Ärzte wiederum betreten Neuland. Zwar sind die meisten potenziellen Cannabis-Empfänger lange in Behand­lung. Doch man sieht niemandem die Stärke seiner Schmerzen an. „Die Ärzteschaft ist nicht vorbereitet, sie braucht noch Handlungsanweisung“, sagt Schäfer. Richtlinien der Fachgesellschaften seien noch in Arbeit. Die Bundes­ärzte­kammer stellt schon jetzt ein kostenloses Informationsangebot auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Der Chef der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen in der Bundesärztekammer,  Josef Mischo, rechnet mit einer gewissen Ausweitung der Therapien, das Ausmaß sei aber offen. Die neue Cannabisagentur des Bundes will ab 2019 Marihuana in Deutschland anbauen lassen, die Mengen sollen gemäß der Ausschreibung jährlich steigen. 2021 und 2022 sollen demnach im staatlichen Auftrag je 2.000 Kilogramm Cannabis in Deutschland geerntet werden. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm wäre das rechnerisch die Jahresmenge für fast 5.500 Patienten.

Cannabis kommt nur bei ausgewählten Patientengruppen zum Einsatz

Wie wirksam Cannabis jeweils sein kann, ist vielfach nicht klar. Die Studienlage zu den Anwendungsgebieten ist uneinheitlich und oft dünn. Untersuchungen beruhen häufig auf kleinen Gruppen von Patienten. Eine Studie, in die alle Patienten eingeschlossen werden sollen, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen, soll künftig aber mehr Gewisseheit bringen.

Als gesichert gilt, dass Cannabisblüten bei Spastiken helfen, die bei Multipler Sklerose und bei Nervenverletzungen auftreten. Cannabis soll darüber hinaus Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien unterdrücken und den Appetit bei Aids anregen. Bei Epilepsie, Alzheimer, Juckreiz und Depressionen sind die Erkenntnisse über die Wirksamkeit bisher eher gering. Manche Patienten bekommen auch Nebenwirkungen zu spüren: Schwindel, Verwirrtheit, Müdigkeit. „Das ist gar nicht mal so unbeträchtlich“, sagte Schäfer.

„Zur Evidenz von Cannabis-Therapien gibt es bislang relativ wenig Daten“, sagte auch Samir Rabbata, Sprecher der Bundesärztekammer. Deshalb sei es gut, dass das neue Gesetz von einer entsprechenden Erhebung begleitet werde. „Durch sie lassen sich deutlich bessere Daten darüber generieren, wofür Cannabis tatsächlich sinnvoll ist und für welche Krankheiten dies weniger der Fall ist.“

Gut möglich, dass sich dann die hoch gesteckten Hoffnungen in die vermeintliche Wunderpflanze relativieren. Das Gesetz sei, auch wenn es noch Umsetzungsprobleme gebe, ein wichtiger Schritt nach vorne, sagte Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft. Aber: „Cannabis in der Medizin ist kein Allheilmittel.“

Quelle:

http://m.aerzteblatt.de

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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