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S3-Leitlinie zum Hodgkin-Lymphom aktualisiert

Berlin – Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die interdisziplinäre S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin-Lymphoms bei erwachsenen Patienten aktualisiert. Die neue Version löst die erste Fassung der Leitlinie aus dem Jahr 2013 ab. Federführend bei der Erstellung war die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).

Laut DGHO erkranken pro Jahr etwa 2.300 Menschen neu an dem bösartigen Tumor des Lymphsystems. Bei der Behandlung kommen Kombinationschemotherapien, gefolgt von einer Strahlentherapie zum Einsatz; bei einem Rückfall oder fortschreitender Erkrankung erhalten die Betroffenen häufig eine Hochdosischemotherapie mit autologer Stammzelltransplantation. Das Hodgkin-Lymphom hat sich laut DGHO seit Einführung der Kombinationschemotherapie zu der am besten behandelbaren malignen Krebserkrankung im Erwachsenenalter entwickelt. Allerdings können die aggressiven Therapien starke Nebenwirkungen hervorrufen und die Lebensqualität der Betroffenen einschränken oder zu Spätfolgen führen.

„Die Aktualisierung war wichtig, weil diverse Fragestellungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin-Lymphoms derzeit kontrovers diskutiert und entsprechend unterschiedlich in der Patientenversorgung umgesetzt werden“, erklärte Andreas Engert von der Universitätsklinik Köln, Leiter der Deutschen Hodgkin-Studiengruppe und einer der Koordinatoren der Leitlinie. So sei derzeit zum Beispiel unklar, ob und wann eine kombinierte Positronen-Emissions-und-Computertomografie-(PET/CT-)Unter­suchung durchgeführt und wie die Nachsorgeuntersuchungen nach Therapieende erfolgen sollten.

Da die Therapie des Hodgkin-Lymphoms streng stadienabhängig erfolge, sei eine präzise Festlegung des initialen Stadiums (Staging) unbedingt erforderlich. Die Leitlinie empfiehlt dabei den ergänzenden Einsatz einer PET/CT-Untersuchung. Diese könne außerdem wichtige Hinweise für die Wahl der Therapiestrategie liefern.

„Die Orientierung und Festlegung von diagnostischen und therapeutischen Standards ist gerade bei dieser heute so erfolgreich therapierbaren Entität extrem wichtig“, sagte Michael Hallek, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. Allerdings sei die PET/CT nicht für alle Indikationen, die die Leitliniengruppe auf der Basis von Evidenzen identifiziert hat, Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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