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Elektronische Patientenakten können falsche oder übertriebene Diagnosen enthalten

Bielefeld – Durch den Einblick in die neue elektronische Patientenakte (ePA) erfahren offenbar immer mehr Patienten von falschen Diagnosen oder Phantomdiagnosen in ihren ärztlichen Unterlagen. Das berichten die Neue Westfälische.

Demnach stoßen einige Patienten in der ePA auf Krankheitsbefunde, die entweder überhöht oder frei erfunden sind. Dies gelte vor allem im Bereich der psychischen Erkrankungen, so die Zeitung.

Ein Hintergrund dafür könnte dem Bericht der Neuen Westfälischen zufolge ein Anreizsystem zwischen Krankenkassen und Ärzten sein, mit dem für bestimmte Diagnosen höhere Pauschalen abgerechnet werden können.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Deutschland betonte in der Neuen Westfälischen, man kenne keine belastbaren Zahlen und dokumentiere Diagnosen „nach bestem Wissen und Gewissen“. Fehler könnten vorkommen, seien aber Ausnahmen.

Die falschen oder übertriebenen Diagnosen können für Patienten zum Problem werden, wenn sie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Auch beim Zugang zu bestimmten Berufen spielen ärztliche Befunde eine Rolle.

Eintragungen in der elektronischen Akte lassen sich zwar löschen oder verbergen, auf die ursprüngliche ärztliche Akte direkt hat der Patient aber kaum Zugriff. Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland empfiehlt laut der Zeitung: „Jeder Patient sollte genau prüfen, was in seiner Patientenakte steht. Denn die Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben.“

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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