Berlin – Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird in Zukunft deutlich einfacher. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung hingewiesen. Entsprechend einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll das „Formular 60“ ab 1. April wegfallen. Zudem dürfen ab dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen.
„Wir haben erreicht, dass das von Ärzten immer wieder kritisierte zweistufige Verordnungsverfahren endlich abgeschafft wird“, betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Damit würden die Praxen deutlich entlastet.
Die geänderte Rehabilitations-Richtlinie sieht vor, dass Vertragsärzte ab April Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Formular 61 verordnen können. Das Formular 60 zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten entfällt. Bisher nutzen Ärzte das Formular, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist der KBV zufolge künftig nicht mehr vorgeschrieben.
Sollte sich ein Arzt bei einem Patienten nicht sicher sein, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist oder ein anderer Kostenträger, zum Beispiel die Unfall- oder Rentenversicherung, kann er dies vorab von der Krankenkasse klären lassen. Dazu wird es einen neuen Teil A auf Formular 61 geben, den der Arzt für seine Anfrage nutzen kann.
Zudem kann künftig jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist laut KBV nicht mehr erforderlich, die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung entfällt.
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