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„Gerade für Krebspatienten kann eine Zweitmeinung sehr hilfreich sein“

Berlin - In Zeiten zunehmender Qualitätsdiskussionen im Gesundheitswesen und aufgrund eigener Internetrecherche möchten immer mehr Patienten eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Im Versorgungsstärkungsgesetz, das sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet, soll ein Recht auf Zweitmeinung verankert werden. Armin Goetzenich, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO), erklärt gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, warum gerade für onkologische Patienten eine fundierte Zweitmeinung oftmals so wichtig ist.

5 Fragen an Armin Goetzenich zum Thema Zweitmeinung

DÄ: Herr Goetzenich, Krebspatienten möchten einen zweiten Arzt konsultieren – besteht dieses Recht nicht bereits?
Goetzenich: Nein, nicht in der jetzigen Form. Patienten sollen künftig erstmalig einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung erhalten. Es existieren allerdings schon seit längerem diverse Zusatzangebote der Kranken­kassen zur Zweitmeinung. Es gab auch schon immer Patienten, die mehr als nur einen Arzt aufgesucht haben, bevor sie sich mit einer vorgeschlagenen Behandlung einverstanden erklärten, das heißt, der Bedarf ist gegeben.

DÄ: Befürchten Sie, dass es mit einer gesetzlichen Regelung eine Beschränkung der Zweitmeinung auf bestimmte Leistungen und bestimmte Ärzte geben könnte?
Goetzenich: Grundsätzlich nicht, denn der Gesetzgeber hat im vorliegenden Gesetzentwurf formuliert, dass der Anspruch auf Zweitmeinung insbesondere auf diejenigen Indikationen zielt, bei denen die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Dies ist aber in der Onkologie bei Erkrankungen mit gesicherter Diagnose und vorliegendem Befund nicht gegeben.

DÄ: Welchen Wert hat eine Zweitmeinung gerade für onkologische Patienten?  
Goetzenich: Gerade bei einer potenziell lebensgefährlichen Erkrankung und erheblichen Einbußen für die Lebensqualität kann die Zweitmeinung für einige Patienten sehr hilfreich sein. Allerdings muss auch die Qualität der Zweitmeinung gewährleistet sein, das heißt, die Zweitmeinung kann nicht nur auf Basis der Patientenakte erstellt werden, so wie es bei einigen Krankenkassen noch gehandhabt wird.

Voraussetzung ist neben dem Überlassen der Unterlagen die persönliche Vorstellung des Patienten und dessen Untersuchung durch den Arzt. Der BNHO hat beispielsweise ein Projekt mit der IKK gesund plus aus Sachsen-Anhalt aufgelegt, mit dem für Patienten mit hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen auf Wunsch das Einholen einer Zweitmeinung finanziert wird. Unsere Krebsspezialisten, die als Zweitmeinungsärzte fungieren, praktizieren in räumlich akzeptabler Entfernung zum erst­behandelnden Arzt. Das können unseres Erachtens nicht alle Angebote aus dem Internet leisten.

DÄ: Welchen Einfluss hat nach Ihrer Erfahrung das Einholen einer Zweitmeinung auf die Compliance von Patienten mit onkologischen Erkrankungen?
Goetzenich: Aus unserer Sicht kann die Zweitmeinung die Compliance und Adhärenz von onkologischen Patienten stärken. Verständlicherweise sind viele Patienten durch die Krebsdiagnose verunsichert. Wenn die Zweitmeinung nicht von der Therapiestrategie des erstbehandelnden Arztes abweicht, gibt sie dem Patienten eine Bestätigung des thera­peutischen Ansatzes und damit Sicherheit und Klarheit in dieser schwierigen Lebens­phase.

Dadurch wird das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt eher gestärkt. Weicht sie ab, eröffnet sie dem Patienten auch alternative Möglichkeiten. Er wird in der Regel nicht davon verunsichert sein, sondern durch den Gewinn an Information und Transparenz eher bestärkt. Meist fühlt  sich der Patient bei einem breiteren Informations­angebot autonomer.

DÄ: Sie sprachen bereits von dem BNHO-Projekt mit der IKK gesund plus aus Sachsen-Anhalt, mit dem für Patienten mit hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen auf Wunsch das Einholen einer Zweitmeinung finanziert wird. Was waren Ihre Beweggründe für diese Kooperation?
Goetzenich: Die Beweggründe für unser Kooperationsprojekt waren zum einen der bereits geschilderte Bedarf und zum anderen die Sicherstellung der Qualität. Ärztliche Zweitmeinung hat auch durch das Internet in den letzten Jahren deutlich an Popularität gewonnen. Wir möchten neben diesen kommerziellen Anbietern zusammen mit der IKK gesund plus ein qualitativ hochwertiges Angebot für Patienten mit hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen unterbreiten.

Unsere Mitglieder, die als Experten fungieren, sind ausgewiesene Krebs­spezialisten mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung und der emotionalen Begleitung der Krebspatienten. Niemand ist besser geeignet, eine fachlich fundierte Zweitmeinung zu erstellen, die den Patienten auch wirklich weiterhilft.

Herausragendes Element der Projekt-Kooperation ist dabei, dass die Zweitmeinung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und einer Untersuchung erfolgt und nicht nur anhand der Patientenakte. Außerdem war es unser vorrangiges Anliegen, den Patienten eine zeitraubende Suche nach Experten zu ersparen, eine qualitativ hochwertige Zweit­meinung in angemessener Entfernung anzubieten und eine schnelle Terminvergabe sicherzustellen.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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