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EU-Gesundheits­ausschuss unterstützt europäische HTA-Bewertung

Brüssel – Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute für den Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen, dass es in Eurpoa eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Health Technologie Assesment – HTA) geben soll. Darauf hat Peter Liese, gesundheits­politischer Sprecher der EVP-Christdemokraten hingewiesen.

Er wies zugleich darauf hin, dass der Ausschuss wichtige Klarstellungen zu den Rechten der Mitgliedstaaten vorgenommen habe. Demnach sollen Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung diene dann als Grundlage für die Erstattung, die von den Behörden der Mitgliedstaaten vorgenommen werde, so Liese.

Heute werden viele Arzneimittel, insbesondere alle Krebsmedikamente zentral bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Im Anschluss daran müssen die Hersteller in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament auch tatsächlich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie.

„Dies ist aus meiner Sicht unnötige Doppelarbeit. Es kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht sein, dass ein Medikament in Deutschland das Leben im Schnitt um acht Monate verlängert, aber in Frankreich nur um einen Monat oder um 18 Monate“, erklärte Liese. Er zeigte sich erfreut, dass es im Gesundheitsausschuss einen breiten Konsens über die Fraktionslinien hinweg gegeben habe.

Liese zufolge ist eine Novelle der HTA-Bewertungen „im Interesse der Patienten, der Mitgliedstaaten und der Hersteller“. Die Mitarbeiter, die diese unnötige Doppelarbeit leisteten, könnten „viel besser in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden“.

Der Arzt und Europaabgeordnete erläuterte, dass die Abgeordneten zudem eine noch strengere Unterscheidung zwischen Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten beschlossen haben. „Wir müssen streng darauf achten, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachtet werden.“

Für die Frage ob ein Medikament erstattet wird ist nicht Europa, sondern das nationale Gesundheitswesen zuständig. Dies habe man mit entsprechenden Abänderungen noch einmal deutlich gemacht, so Liese abschließend. Die Plenarabstimmung findet im Oktober statt und dient als Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.

In Deutschland haben sich bislang nahezu alle wichtigen Akteure im Gesundheits­wesen und auch der Bundestag gegen eine europäische Nutzenbewertung gestellt.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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