Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Pressemitteilung Nr.: 047/2019
Schließung der Station für Hämatologie und Onkologie
Willingmann: „Suchen mit Uniklinikum Magdeburg nach kurzfristigen Lösungen / Schnellstmöglich Investitionsstau auflösen“
Mit Blick auf die Schließung der Räumlichkeiten der Station für Hämatologie und Onkologie der Universitätsklinik Magdeburg (UKM) begrüßt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, dass der neue Ärztliche Direktor Prof. Dr. Hans-Jochen Heinze das Wohl von Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Mittelpunkt der Entscheidungen des Klinikumsvorstandes stellt. Dass eine solche Schließung eine Option sein würde, ist dem Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Magdeburg und dessen Vorsitzenden, Minister Prof. Willingmann, erstmals am 6. Mai 2019 angekündigt worden. Allerdings lag in der gleichen Sitzung ein fachhygienisches Gutachten vor, das Lösungsvorschläge jenseits einer Schließung enthielt, um die jetzt entstandene Versorgungslücke von Krebspatienten zu vermeiden.
Bereits länger bekannt ist, dass neben anderen großen Baumaßnahmen auch ein Neubau der Klinik für Hämatologie und Onkologie erforderlich ist. Auch durch einen Offenen Brief von August 2018 an den Ministerpräsidenten. Dieser Brief war Anlass für ein Gespräch von Minister Willingmann mit der Versammlung der Klinikdirektoren des UKM. In der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrates im Oktober 2018 hat das Wissenschaftsministerium daraufhin angeregt, die Klinik für Hämatologie und Onkologie in die laufenden Planungen für den Neubau der Hautklinik einzubeziehen. Ziel war es, durch ein Aufstocken des geplanten Gebäudes den Neubau der Klinik für Hämatologie und Onkologie zu beschleunigen. Dieser Vorschlag wurde seitens des Klinikumsvorstandes nicht weiter verfolgt.
Ein Gutachten im Auftrag des seit 1. März amtierenden Ärztlichen Direktors, das dem Aufsichtsrat seit der Sitzung vom 6. Mai 2019 vorliegt, spricht erstmals von der besonderen Dringlichkeit eines Neubaus der Klinik für Hämatologie und Onkologie. In derselben Sitzung vom 6. Mai 2019 wurde das fachhygienische Gutachten einer Hygieneexpertin des Universitätsklinikums Leipzig vorgestellt, das Alternativen zu einer möglichen Schließung benennt, die von der Klinikumsleitung in eigener Verantwortung zu prüfen waren.
Derzeit arbeiten die zuständigen Ministerien für Wissenschaft, Soziales und Finanzen und das Universitätsklinikum an kurzfristigen Lösungen, wie etwa dem Einsatz von Raumzellen-Containern. Für den Neubau muss der Klinikumsvorstand unverzüglich u.a. die dafür erforderlichen Anträge beim für den Hochschulbau zuständigen Finanzministerium stellen. Unabhängig davon sollte die Schließung der Krebsstation noch einmal gegen die vorhandenen Lösungsvorschläge geprüft werden.
Zum Investitionsstau erklärt Minister Willingmann: „Es ist allseits bekannt, dass wir aus einer Zeit sehr langen Sparens auch im Wissenschaftsbereich hier im Land kommen, die die Vorgängerregierungen betrieben haben. Davon sind nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Universitätsklinika betroffen. Bereits in meiner Zeit als Präsident der Landesrektorenkonferenz habe ich vor den Folgen überzogenen Sparens gewarnt“, so Willingmann weiter. „Seit Beginn meiner Tätigkeit als Minister zählt es daher zu meinen vordringlichsten Zielen, wieder in Forschung und Wissenschaft, und damit auch in die Universitätskliniken des Landes zu investieren, um schrittweise auch den Investitionsstau abzubauen. Wir haben den Hochschulen die frei gewordenen BAföG-Mittel zu 100 Prozent zur Verfügung gestellt, hier geht es jährlich um 15 Millionen Euro. Zudem sieht der Haushalt 2019 erstmals einen Ausgleich der Tarifsteigerungen vor und für die kommenden Jahre soll es einen Ausgleich der Inflation geben. Und wir haben die Investitionsmittel für die Universitätsklinika bereits angehoben, stellen zudem immer wieder zusätzlich verfügbare Mittel anderer Bereiche für Geräteanschaffungen zur Verfügung.“
Hintergrund:
Bei den Investitionen für die Uniklinika muss unterschieden werden zwischen
- Investitionen in Geräte (bis 200.000 Euro und kleine Baumaßnahmen bis 1 Mio. Euro),
- Investitionen in Großgeräte (mehr als 200.000 Euro) und
- Investitionen in Baumaßnahmen (Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen).
Investitionen in Geräte
Durch die strikte Sparpolitik früherer Landesregierungen mussten die Uniklinika in Magdeburg und Halle im Bereich der Geräte bis 200.000 Euro in 2014 und in 2016 mit deutlich abgesenkten Investitionsmitteln auskommen (2014: 3 Mio. Euro und 2016: 2 Mio. Euro). Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (2009 bis 2018) hat das Land jeder Uniklinik in diesem Bereich jährlich rund 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Investitionsmittel wurden seit 2017 aufgestockt – von 2020 bis 2024 dann auf 10 Millionen Euro je Uniklinikum. Weiterhin wurden Zuschüsse für Investitionen in die IT-Sicherheit veranschlagt: insgesamt 13,3 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2020. Damit können kleine Baumaßnahmen, Anlagegüter IT, Anlagegüter Technik incl. Medizintechnik umgesetzt werden.
Die Landesregierung hat anerkannt, dass an den Uniklinika ein höherer Bedarf an Investitionen (Geräte bis 200.000 Euro, Großgeräte über 200.000 Euro, IT sowie Bau) besteht, als bisher gewährt wurde. Auch im Haushalt für 2020/2021 muss der weitere Abbau des Investitionsstaus durch eine verlässliche und nachhaltige Investitionspolitik seitens des Landes erfolgen. Auch dafür wird sich Minister Prof. Willingmann einsetzen.
Investitionen in Baumaßnahmen
Der vom Uniklinikum Magdeburg bezifferte Investitionsstau von rund 800 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren bezieht sich hingegen ausschließlich auf die Umsetzung von Baumaßnahmen („Masterplan Bau 2030“ der Uniklinik). Davon sind bereits rund 146 Mio. Euro im Landeshaushalt vorgesehen, u.a. mehr als 100 Millionen Euro für das neue Herzzentrum.
Für den „Masterplan Bau 2030“ liegt derzeit lediglich ein Entwurf vor, in welchem ein Neubau der Klinik für Hämatologie und Onkologie jedoch nicht enthalten ist. So wurde das Haus 40, in dem sich u.a. die Bettenstation der Klinik für Hämatologie und Onkologie befindet, hinsichtlich des Sanierungsstaus im Form eines Ampelsystems in die Kategorie „orange“ eingeordnet – danach ist das Haus zwar nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik, es bestehen aber keine gesetzlichen oder behördlichen Auflagen zur Nutzung der Räume.
Da der „Masterplan Bau 2030“ weder eine realistische zeitliche Einordnung der Baumaßnahmen (Priorisierung) noch eine finanzielle Untersetzung der einzelnen hochprioritären Baumaßnahmen enthielt, wurde er vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 22. März 2018 zur Überarbeitung an den Klinikumsvorstand zurückverwiesen. Bis heute ist dieser Masterplan nicht in der geforderten Art und Weise überarbeitetet worden.
Quelle:
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/