Liebe Freunde, liebe Besucher,
ich möchte Euch Neuigkeiten zur ePA präsentieren, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) publiziert hat:
Zum Jahresbeginn haben wir die bisher wichtigsten To-dos für Praxen zusammengefasst:
◾ Das Stecken der eGK: Praxen erhalten mit dem Einlesen der eGK automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Eine Zustimmung des Patienten ist nicht erforderlich. Kann die Gesundheitskarte nicht eingelesen werden, zum Beispiel in der Videosprechstunde, können Patienten über ihre ePA-App der Praxis Zugriff erteilen.
◾ In die ePA anlassbezogen reinschauen
Der Arzt oder Psychotherapeut hat nun die Möglichkeit, bereits eingestellte Arztbriefe, Befundberichte etc. zu lesen und bei Bedarf in seiner Behandlungsdokumentation abzulegen. Wichtig zu wissen ist: Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht anlasslos bei jedem Patienten-Kontakt die ePA sichten. Eine Einsichtnahme sollte erfolgen, wenn in der spezifischen Behandlungssituation relevante Zusatzinformationen zu erwarten sind.
👉 Einen Mehrwert für viele Nutzer bietet die Medikationsliste, in der alle per Rezept verordneten Medikamente aufgeführt sind.









