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Informationen der Selbsthilfegruppe (2023)

Freiburg/München – Eine Impfung gegen COVID-19 schützt auch Menschen mit Lymphdrüsenkrebs und multiplem Myelom. Das berichtet eine Arbeitsgruppe um Andrea Keppler-Hafkemeyer und Christine Greil vom Universitätsklinikum Freiburg und Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München im Fachmagazin Nature Cancer (2022, DOI: 10.1038/s43018-022-00502-x).

Hintergrund ist, dass Menschen mit Blutkrebserkrankungen häufig eine Immunschwäche und damit verbun­den ein erhöhtes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung haben. Zudem führen einige Krebstherapien dazu, dass diese Patienten keine oder kaum Antikörper nach COVID-19-Impfung gegen SARS-CoV-2 bilden.

Wenn die Krankheit auf die erste Induktionschemotherapie nicht vollständig anspricht, kann die allogene Stammzelltransplantation mit einem geeigneten Spender womöglich trotzdem eingeleitet werden. 

Üblicherweise erhalten Patienten mit akuter myeloischer Leukämie (AML) vor einer geplanten allogenen Stammzelltransplantation eine sogenannte Induktionschemotherapie. Sprechen sie darauf nicht genügend an, wird standardmäßig eine zweite sogenannte Reinduktion vorgenommen, um doch noch ein komplettes Ansprechen zu erreichen. Dieses strikte Vorgehen wird nun durch die Ergebnisse einer Studie in Frage gestellt, die auf der Tagung der American Association of Hematology (ASH) im Dezember vorgestellt worden war.

Die zusätzliche Gabe eines Antikörpers zur Standardtherapie bringt Überlebensvorteile und Lebensqualität.

Bei Patienten mit neu diagnostiziertem multiplem Myelom kann die Lebenszeit, ohne dass die Krankheit weiter voranschreitet, verlängert werden, wenn der Standardtherapie ein Anti-CD38-Antikörper hinzugefügt wird. Und auch im Hinblick auf die Lebensqualität profitieren die Patienten, wie aus den Ergebnissen zweier Studien hervorgeht, die beim diesjährigen Treffen der American Society of Haematology präsentiert wurden.

Der Krebs ist fortgeschritten, eine Chemotherapie hilft nicht mehr. Muss die Krankenkasse dann eine alternative Behandlung zahlen? Ja, urteilt ein Oberlandesgericht. Es kommt aber auf die Art der Therapie an.

Frankfurt/Berlin. Ist die Chemotherapie gescheitert und die Krebserkrankung fortgeschritten, setzt meist die Palliativtherapie ein. Betroffene können sich aber auch für eine Alternativbehandlung entscheiden – sofern diese einen gewissen Erfolg verspricht. Die Kosten dafür muss die Krankenversicherung dann vollständig tragen.

Sie kann womöglich zu einem guten Ansprechen führen.

Bei Patienten mit Philadelphia-Chromosom-positiver akuter lymphatischer Leukämie (ALL) ist eine intensive Chemotherapie kombiniert mit einem bestimmten Tyrosinkinasehemmer, gefolgt von einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation nach dem ersten Ansprechen eine Standardtherapie. Doch nicht selten kommt es zu einem Rückfall. In einer Studie wurde untersucht, ob in dieser Situation wie auch bei neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-positiver ALL eine Kombination aus einem besonderen pan-BCR–ABL1-Tyrosinkinasehemmer und einem Anti-CD3–CD19-Antikörper eine Behandlungsoption sein kann. Die Ergebnisse der Studie wurden in der Fachzeitschrift Lancet Hematology veröffentlicht.

Liebe Freunde, liebe Besucher,

wir möchten uns bei Allen bedanken, die uns das ganze Jahr mit viel Herzblut begleitet haben. Dank an Diejenigen, die mit uns gelacht und geweint haben, die uns durch schwierige Zeiten getragen haben und vor allem denen, die für uns stets ein offenes Ohr hatten, die für uns da sind, ohne Euch wäre unsere kleine Welt nicht so wertvoll. Wir wünschen Euch fürs neue Jahr nur das Beste, dass Ihr Eure gesundheitlichen Probleme im Griff habt und zufrieden in die Zukunft schauen könnt.

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© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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